Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Geschlossene Geschäfte, stillstehende Fließbänder, ausbleibende Aufträge: Viele Unternehmen leiden unter der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche Situation gilt insbesondere seit dem zweiten Lockdown als schwierig. Das wirkt sich auch auf die Belegschaft aus. Den Mitarbeitern drohen Kurzarbeit oder gar Entlassungen. Nicht immer geht dabei alles rechtens zu. Doch Arbeitnehmer sind nicht schutzlos: Mit dem notwendigen Rechtsbeistand können sie ihre Ansprüche im Ernstfall auch gerichtlich durchsetzen.
Auch unabhängig der Pandemie bietet der passende Rechtsschutz die finanzielle Sicherheit, damit in allen Lebenslagen aus „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ werden kann.
Ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht kündigen, ohne ihnen den dafür verantwortlichen Grund zu nennen. Dieser kann personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.
Es reicht also nicht, dass der Arbeitgeber einfach auf die Corona-Krise verweist – eine solche Kündigung sollten Arbeitnehmer in jedem Fall rechtlich prüfen lassen. Wichtig dabei ist die einzuhaltende Frist: So muss spätestens drei Wochen nach der Kündigung eine entsprechende Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.
Wer Rechtsansprüche ohne Versicherungsschutz durchsetzen möchte, trägt die Kosten allein. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten. Je nach Ausgang des Verfahrens und des jeweiligen Gerichtszweigs fallen diese unterschiedlich hoch aus. Geht der Prozess verloren, müssen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlt werden. So entsteht ein Kostenrisiko, das viele Kläger nicht bis zum Schluss tragen können oder wollen. Die Folge: Das eigene Recht kann gar nicht durchgesetzt werden, erst recht nicht über mehrere Instanzen.
Eine Rechtsschutzversicherung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ansprüche bis zum Schluss klären zu lassen. Sie übernimmt nicht nur die Gerichtskosten, sondern bezahlt auch den eigenen sowie – sofern man den Prozess verliert – den gegnerischen Anwalt. Sollte vom Gericht ein Gutachten erstellt werden müssen, springt auch hier die Rechtsschutzversicherung ein. Zudem gibt es meist eine Reihe von Service-Leistungen, beispielsweise eine kostenlose telefonische Erstberatung oder ein Mediationsangebot, bei dem versucht wird, außergerichtlich zwischen beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln.
Rechtsschutzversicherungen decken verschiedene Bereiche ab: Miet- und Wohnrecht, Verkehrs- und Privatrecht und den gerade in Corona-Zeiten sehr wichtigen beruflichen Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Bei den meisten Versicherern können diese Bereiche variabel im Baukastenprinzip kombiniert werden. Um hier den passenden Schutz zu finden, empfiehlt sich vor dem Abschluss eine ausführliche Beratung.
und Ihre Ansprüche stets durchsetzen können, erkläre ich Ihnen gern.
Anfang Februar erinnerte zum 21. Mal der Weltkrebstag an die Bedeutung regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, um eine Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen um ein Vielfaches zu erhöhen. Laut Deutscher Krebshilfe bekommen allein in Deutschland jährlich über 500.000 Menschen eine Krebsdiagnose gestellt. Tendenz steigend. Insgesamt sind mittlerweile über 300 verschiedene Arten bekannt.
Dank der Forschung sind Krebsdiagnosen heute immer besser therapierbar, vor allem bei früher Erkennung der Krankheit. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind daher für Frauen und Männer unabdingbar. Die Krankenkassen unterstützen diese und weitere Präventionsmaßnahmen über Bonusprogramme und speziellen Screenings. Auch eine gesunde Lebensweise reduziert viele Krebsrisiken. Von erblicher Veranlagung bis zu Umwelteinflüssen – Krebs hat viele Ursachen. Eine gesunde Lebensweise kann das Risiko reduzieren, es aber nicht ausschließen. Eine Absicherung schwerer Krankheiten gibt daher finanzielle Sicherheit, damit der Versicherte sich auf seine Gesundung konzentrieren kann.
Sofern nicht erblich bedingt, kann eine gesunde Lebensweise dazu beitragen, Krebsrisiken und schwere Verläufe zu reduzieren:
Die regelmäßige Krebsvorsorge ermöglicht eine frühe Erkennung von Tumoren und Erkrankungen. Die Heilungschancen steigen dadurch um ein Vielfaches. Dennoch setzt einen die Diagnose und anschließende Behandlung erst einmal außer Gefecht. Mental und körperlich. Der Beruf kann in den wenigsten Fällen nahtlos weiter ausgeübt werden. Einkommenseinbußen drohen. Doch schwere Krankheiten wie Krebs lassen sich versichern. Mit einer sogenannten Dread-Disease-Versicherung können Sie den Ausfall Ihrer Arbeitskraft kompensieren. So können Sie sich auch nach einer schweren Diagnose voll auf den Genesungsprozess fokussieren und haben nicht noch finanzielle Ängste.
Bei einer Dread-Disease-Versicherung bekommen Sie im Krankheitsfall eine vorher festgelegte Summe ausbezahlt. Wofür Sie das Geld verwenden, bleibt vollkommen Ihnen überlassen. Gezahlt wird nicht nur im Fall einer Krebserkrankung, sondern bei einer ganzen Reihe von Krankheiten, wie beispielsweise Herz- und Schlaganfällen. Die genaue Definition, was als schwere Krankheit gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch sonst gibt es wichtige Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen, eine ausführliche Beratung ist darum vor dem Abschluss dringend anzuraten.
Sorgen Sie vor, damit Sie finanziell nicht aus dem Gleichgewicht geraten.
Ob Klavier oder Gitarre, ob Geige, Mandoline oder Gong: Deutschland musiziert so laut wie noch nie. Nicht nur, weil die Menschen seit Corona viel Zeit zu Hause und damit beim Üben verbringen. Auch sonst reicht es vielen Musikbegeisterten nicht mehr aus, einfach nur zu lauschen – sie wollen selbst zur Klampfe oder dem Piano greifen.
Wer sein Hobby ernst nimmt oder es sogar zum Beruf gemacht hat, spielt schnell auf Instrumenten, die einen hohen Wert besitzen – emotional und finanziell. Der passende Schutz empfiehlt sich daher, damit es stets harmonisch bleibt.
Beschädigungen durch Dritte
Wird Ihr Instrument z.B. durch ein Bandmitglied umgestoßen oder unsachgemäß verwendet, so sind Beschädigung und notwendige Reparaturen versichert.
Diebstahl & Verlust
Lassen Sie Ihr Instrument im Probenraum oder unterwegs aus Versehen liegen, ist ein Verlust versichert. Ebenso, wenn Ihnen Ihr Instrument zum Beispiel bei einem Einbruch gestohlen wird.
Transportschäden
Ihr Instrument liegt im Kofferraum Ihres Wagens. Durch eine Vollbremsung knallt es gegen die Rückwand und wird beschädigt. Ein solcher Transportschaden wäre versichert.
Warum reicht die Hausratversicherung nicht aus?
Eine Hausratversicherung versichert das Instrument nur in den eigenen vier Wänden und das auch nur für bestimmte Arten von Schäden und Schadenssummen. Gerade für Musiker mit hochwertigeren Instrumenten und Menschen, die mit ihrem Instrument auch öfter mal unterwegs sind, reicht der Schutz der Hausratversicherung nicht aus.
Ist das Instrument auch im Proberaum und Auto versichert?
Die meisten Tarife sichern das Instrument auch gegen Schäden oder Diebstähle im Probenraum ab. Beim Auto wird es komplizierter: Während tagsüber Diebstähle der Geige oder Trompete aus dem abgestellten Fahrzeug abgesichert sind, erlischt dieser Schutz nachts bei den meisten Anbietern. Hier lohnt ein genauer Blick in den Vertrag.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Gute Instrumentenversicherungen sichern Klarinette, Saxophon oder Schlagzeug auch auf Reisen im Ausland ab. Welche Teile der Welt vom Versicherungsschutz umfasst sind, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Bei der Wahl der passenden Versicherung gilt es eine Vielzahl von Details zu beachten: Sind auch geliehene Instrumente versichert? Wie sieht es mit dem Zubehör aus? Und was ist mit Schäden, die durch zu niedrige Luftfeuchtigkeit entstehen? Musiker, die Misstöne vermeiden möchten, schauen am besten bei der Absicherung Ihrer Instrumente nicht allein nach dem Preis, sondern lassen sich ausführlich beraten.
entsprechend schnell kann etwas passieren. Sorgen Sie darum für den Rundum-Schutz.
Kurz vor der Hochzeit schwirrt bei den meisten Eheleuten in spe ein ganzer Schmetterlingsschwarm durch den Bauch. Wenn die Gefühle in Wallung geraten, denken nur die wenigsten an die Schließung eines Ehevertrages. Zugegeben: Sonderlich romantisch klingt ein Ehevertrag nicht. Viele verbinden damit nur auch nur die finanziellen Fragen im Scheidungsfall. Doch ein Ehevertrag bietet Eheleuten ein breites Fundament für alle möglichen Entwicklungen, die während des Ehelebens auftauchen können.
In einem Ehevertrag regeln die Eheleute grundlegende Fragen ihrer Beziehung. Er legt fest, welche Pflichten, aber auch Rechte die Ehepartner haben, beispielsweise im Falle einer Erbschaft oder Krankheitsfall des Partners. Abgeschlossen werden kann ein Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt – vor und nach der Hochzeit. Wirksam wird dieser, sobald ein Notar ihn beglaubigt hat.
Unterhalt Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt verstärken, ausschließen oder einschränken |
Altersversorgung |
Vermögensaufteilung |
Erbrecht Es kann zum Beispiel ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden |
Bei der Gestaltung des Ehevertrages haben die Ehepartner einen großen individuellen Spielraum. Sie können beispielsweise entscheiden, ob das Recht auf den Versorgungsausgleich nach der Ehe aufgehoben oder beschränkt, Unterhalt gewährt oder limitiert wird. Allerdings ist die Gestaltung des Ehevertrages nicht schrankenlos möglich. Eheverträge dürfen nicht:
Für bestimmte Ehen lohnt sich ein Ehevertrag besonders. Hierzu gehören:
Hinweis: Für die Beratung und Regelung des Ehevertrags sind Rechtsanwälte und Notare zuständig.
Ehepaare können nach der Hochzeit viele Versicherungen zusammenlegen und überflüssig gewordene Policen kündigen. Besonders wichtig ist die Anpassung von:
Dabei geht es zum Beispiel um die Höhe der Versicherungssumme und auch um Bezugsberechtige im Todesfall des Versicherten. Des Weiteren kann man Versicherungen zusammenlegen und somit einen Vertrag kündigen. Nicht vergessen sollte man die Namensänderung nach Heirat und die Berichtigung des Familienstands.
Versicherungen zusammen legen und sparen