Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Ob mehrere Wochen in der Ferne oder ein verlängertes Wochenende hierzulande - die Urlaubszeit zählt zur kostbarsten Zeit des Jahres. Die gebuchte Auszeit vom Alltag und Job soll den Akku aufladen und echte Quality-Time mit Familie und Freunden ermöglichen. Umso ärgerlicher, wenn die Reisepläne kurz vorher abgesagt oder sogar mittendrin abgebrochen werden müssen.
Wie unwägbar die eigene Gesundheit und damit auch Reisemöglichkeiten sein können, zeigt zudem die Corona-Pandemie seit fast zwei Jahren.
Die wertvolle Zeit ist nicht zu ersetzen, höchstens nachzuholen. Doch das hängt meist vom Haushaltsbudget ab. Nicht selten wird für einen Jahresurlaub mit der Familie lange gespart. Selbst eine Auszeit übers Wochenende kostet schnell mehrere hundert Euro. Bleibt man auf den Kosten sitzen, ist so schnell nicht wieder an Urlaub zu denken. Deshalb ist es ratsam, seine Reise- und Erholungspläne entsprechend abzusichern.
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Als Gründe zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Wohneigentum durch einen Sturm oder ein Feuer oder auch schwere Krankheiten. Ob eine Covid-Erkrankung als Grund zählt, ist vor einem Abschluss den Bedingungen der Versicherung zu entnehmen. Hier haben die Anbieter ihre Leistungen sehr unterschiedlich ans Pandemiegeschehen angepasst.
Eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Begebenheiten am Urlaubsort können eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher gibt es die Reiseabbruch- auch oft (nur) in Kombination mit einer Reiserücktrittspolice.
Sicher am Zielort gelandet, stellt man mit Erschrecken fest, dass Koffer fehlen oder beschädigt sind. Den Schaden ersetzt eine Reisegepäckversicherung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man dann Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nicht mitversichert.
Über einen Reise-Schutzbrief unterstützen Versicherer über ihre Servicezentrale bei Problemen vor Ort. So hat man immer einen Ansprechpartner im Schadenfall, der über Sprachbarrieren hinweghelfen und vermittelnd helfen kann.
Lassen Sie uns Ihr Sicherheitspaket vor dem nächsten Urlaub prüfen.
Die gesetzliche Krankenversicherung stellt zwar eine solide Grundversorgung dar, hinterlässt aber in vielen Bereichen auch spürbare Leistungslücken. Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für Versicherte heißt es dann oftmals, nur die Basisversorgung in Anspruch nehmen zu können.
Wer bei seiner Gesundheit jedoch keine Abstriche machen und weiterhin eine hochwertige Versorgung möchte, kann über private Zusatzversicherungen diese Leistungslücken gezielt schließen. Für bestimmte Personenkreise ist es auch möglich, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln und damit einen verbindlichen und hochwertigen Leistungskatalog zu erhalten.
Der Personenkreis, der sich privat krankenversichern darf, ist gesetzlich klar umgrenzt. Dazu zählen Studierende, Beamte, Selbstständige und Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen.
Mit Beginn des Studiums können sich Studierende für eine PKV entscheiden. Für die Dauer der Hochschulausbildung bleiben die Studierenden in der Regel an diese Entscheidung gebunden. Auch dann, wenn sie neben dem Studium als Angestellte (Werkstudenten) oder Minijobber arbeiten. Nach dem Ende der Hochschulausbildung und je nachdem, welcher beruflicher Weg anschließend eingeschlagen wird, kann die private Krankenversicherung fortgeführt oder es muss in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) gewechselt werden.
Beamte haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob freiwillig gesetzlich (GKV) oder privat. In der Regel sind Beamte in der PKV bessergestellt, weil sich der Dienstherr (der Arbeitgeber der Beamten) an den Kosten über die sogenannte Beihilfe beteiligt (meist 50 Prozent). Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin haben mittlerweile die pauschale Beihilfe eingeführt, sodass Beamtenanwärter und gesetzlich versicherte Landesbeamte hier auch eine (GKV-)Beteiligung erhalten. Dennoch sprechen die Leistungsvorteile in der Regel für eine Versicherung in der PKV.
Quelle: Statista
Wer selbstständig ist, hat ebenfalls die Wahl zwischen (freiwillig) GKV und PKV. Allerdings berechnet sich der Monatsbeitrag bei freiwillig gesetzlich Versicherten prozentual aus dem gesamten Einkommen (bis zu einem Höchstbeitrag). Der PKV-Beitrag ist dagegen unabhängig vom Einkommen, Kinder und nicht-mitverdienende Ehepartner müssen dann aber separat PKV-versichert werden.
Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten sind die Möglichkeiten der Wahl deutlich eingeschränkter. Wer weniger als 64.350 Euro brutto pro Jahr oder weniger als 5.362,50 Euro pro Monat (Jahresentgeltgrenze 2022) verdient, ist gesetzlich pflichtversichert. Nur wer darüber liegt, hat wieder die Wahl zwischen freiwillig gesetzlich oder privat.
Die Möglichkeiten des persönlichen Krankenschutzes sind vielseitig, ebenso die Voraussetzungen. In jedem Fall sollten Abstriche bei der Frage der eigenen Versorgung nicht einfach so hingenommen werden. Denn es gibt nur diese eine Gesundheit. Lassen Sie uns zusammen schauen, welche privaten Bausteine ihren Krankenschutz vervollständigen können oder ob Sie vielleicht auch komplett in die private Versorgung wechseln können.
Jetzt prüfen lassen, wie der Krankenschutz optimiert werden kann.
We Share, ShareNow, Cambio, stadtmobil, MILES ... – die Liste der Carsharing-Anbieter ließe sich noch deutlich erweitern. Laut Bundesverband Carsharing gab es Anfang 2021 in Deutschland über 220 Anbieter mit rund 26.000 Fahrzeugen für fast 2,9 Millionen registrierte Nutzer. Kurzum: Carsharing boomt, nicht nur aus ökologischen Beweggründen.
Durch steigende Spritpreise, Steuern, Anschaffungs- und Reparaturkosten und Versicherung stellt ein eigener Pkw einen spürbaren Kostenblock in der Haushaltskasse dar.
Der Trend zum Teilen schwappt vom kommerziellen auch mehr und mehr in den privaten Bereich über. Das heißt, keine Firma, sondern eine Privatperson stellt als sogenannter „Host“ ihren privaten Pkw zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Egal, ob als Nutzer oder Host – beim Versicherungsschutz gilt es einiges zu beachten, denn auch ein Unfall hat unterschiedliche Auswirkungen auf die eigene Schadenfreiheitsklasse.
Als Nutzer brauchen Sie keine eigene Kfz-Versicherung. Verursachen Sie einen Unfall mit einem Carsharing-Auto, greift die Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko) des Anbieters. Meist bleibt jedoch eine Selbstbeteiligung, die Sie dann zahlen müssen. Die Selbstbeteiligung variiert zwischen den Anbietern und liegt in den meisten Fällen zwischen 500 und 1.500 Euro. Hier hilft ein Blick in die AGBs. Durch spezielle Sicherheitspakete oder Jahrespauschalen lässt sich die Selbstbeteiligung bei einigen Anbietern auch reduzieren.
Wer sein eigenes Kfz teilen möchte, kann das in der Regel über eine Plattform anbieten. Für die Versicherung gibt es dann zwei Möglichkeiten. Entweder versichern Sie Ihr Kfz direkt über die Plattform – dann springt deren Haftpflicht und Vollkaskoschutz ein und ihre eigene Autoversicherung bleibt schadenfrei. Die Selbstbeteiligung trägt der Mieter, den Beitrag für die Absicherung über die Plattform der Vermieter.
Die zweite Möglichkeit ist, die eigene Kfz-Versicherung dafür einzusetzen. Dann empfiehlt sich in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung und auch der Kreis möglicher Fahrer sollte offengehalten werden. Dann kann auch jeder das Auto nutzen. Der Versicherungsbeitrag liegt bei dieser Variante dann deutlich höher. Im Falle eines Unfalls wird Ihre Schadenfreiheitklasse belastet.
Wer sein eigenes Kfz aufgibt und stattdessen auf andere Verkehrsmittel setzt, kann seine Schadenfreiheitsklasse meist noch sieben Jahre behalten. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit doch wieder ein eigenes Auto versichern wollen, können Sie in der Regel die alte Schadenfreiheitsklasse dafür fortführen. Nach Ablauf der sieben Jahre (bei einigen Versicherern sogar zehn Jahre) verfällt der Rabatt allerdings und man gilt als „Neueinsteiger“.
Lassen Sie prüfen, ob Ihr Kfz-Schutz fürs Teilen gemacht ist.
„Schützen, was einem lieb und teuer ist“, heißt es so treffend. Das fällt den meisten Menschen bei materiellen Dingen einfach. Während der Nutzen einer Vollkasko fürs Auto oder die Zusatzversicherung beim neuen Smartphone schnell erkannt und nachvollziehbar ist, fällt die Einschätzung bei weniger greifbaren Themen oft schwerer.
Ein Beispiel hierfür ist die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Für viele Menschen ein Tabuthema, aufgrund seines traurigen Anlasses. Doch Verdrängung hilft den Hinterbliebenen nicht. Schicksalsschläge können neben dem persönlichen Verlust, finanzielle Sorgen auslösen. Trifft es den Hauptverdiener, sind Partner und Familie mit den laufenden Kosten allein und oft überfordert.
Eine Risikolebensversicherung sichert die Familie und Hinterbliebene einfach und preiswert gegen die finanziellen Folgen durch den eigenen Tod ab. Stirbt die versicherte Person, bekommt der/die vertraglich festgelegte Hinterbliebene, die vereinbarte Summe ausgezahlt.
Laufende Kosten, etwa durch eine Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder, können nahtlos aufgefangen und eine Versorgungslücke verhindert werden. Diese entsteht ohne zusätzlichen Schutz zwangsläufig, da der Gesetzgeber nur unzureichend leistet.
Die Versicherungssumme kann individuell vereinbart werden. Sie sollte sich am Lebensstandard der Familie und am Verdienst der versicherten Person orientieren. Hier empfiehlt sich das 3- bis 5-fache Jahresbruttogehalt. Für den Beitrag sind dann noch Laufzeit, Alter, Beruf und Gesundheitszustand der versicherten Person ausschlaggebend. Oft lassen sich aber Summen von mehreren hunderttausend Euro für deutlich unter 30 Euro Monatsprämie absichern.
Falls ein Schicksalsschlag alles auf den Kopf stellt.