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Kundenmagazin 2023/01

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Januar 2023


Geld & Finanzen: Wichtige Änderungen in 2023

Finanz-Update

Grundfreibetrag steigt

Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro (vorher 10.347 Euro). Für Verheiratete gilt das Doppelte = 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (vorher 58.597 Euro). 

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Höherer Sparerpauschbetrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag, der in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wurde (bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).

Geringverdiener entlastet

Midi-Jobber müssen ab sofort erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro die vollen Sozialbeiträge zahlen (vorher 1.600 Euro). Für Mini-Jobber steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro.

Mehr Kindergeld

Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Das galt sonst erst ab dem vierten Kind.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Über private Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt selbst optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, sichern.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale, als Teil der Werbungskostenpauschale, ermöglicht es Steuerpflichtigen einen Betrag von 6 Euro pro Tag, an dem sie im Home-Office tätig sind, geltend zu machen. Das war bislang auf 120 Tage begrenzt und steigt nun auf 210 Tage pro Jahr.

GRV-Beiträge vollständig absetzbar

Schließlich sollen Steuerzahler schon ab 2023 statt 2025 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können.

Frührentner ohne Abzüge beim Nebenjob

Frührentner mit einem Nebenjob können seit diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag strich dafür die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

Förderung für Solarstrom

Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV). Die Erträge aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind seit diesem Jahr steuerfrei – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer PV-Anlage die Umsatzsteuer entfallen.

Frist für Baukindergeld beachten

Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das neue Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung ab. Betroffene bekommen dann 502 Euro monatlich, statt bisher 449 Euro. Zudem gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um einen Anreiz zu schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.


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Lassen Sie uns schauen, welche Änderungen Sie nutzen und wie Sie Ihre Vorsorge verbessern können.

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Kosten-Schock beim Tierarzt vermeiden

Tierarztkosten

Viele Haustierbesitzer werden es schon bemerkt haben: Der Tierarztbesuch schlägt seit Kurzem deutlich stärker zu Buche. Der Grund: Im November 2022 trat die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Im Durchschnitt stiegen die Kosten für sämtliche Leistungen und Tierarten dadurch im Durchschnitt um 20 Prozent.

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Bei einigen Posten und Behandlungen (z.B. Allgemeinuntersuchungen, Injektionen und Narkosen) liegen die Mehrkosten sogar bei 60 Prozent. Diese Anpassung war überfällig, meinen Tierärzte. Die GOT stammt aus dem Jahr 1999 und wurde nur in 2017 einmal leicht angepasst.

Trotz dieser Reform, wollen Tierbesitzer ihren Lieblingen natürlich die beste Gesundheitsversorgung ermöglichen. Zugleich wird jeder Tierhalter immer mehr vor die Frage gestellt, wie die finanziellen Ausgaben der tierärztlichen Behandlung gedeckt werden können. Mit steigenden Tierarztkosten spielt die Möglichkeit einer Tierkrankenversicherung dabei eine immer stärkere Rolle. Sie kann die steigende Kostenbelastung auffangen und die Versorgung der Tiere verbessern.

Tierkrankenversicherung: Darauf sollten Tierbesitzer achten

  • OP- oder Krankenvolltarif?
    Reine OP-Kosten-Versicherungen decken nur Operationen (inkl. Vor- und Nachbehandlungen) ab, eine Krankenvollversicherung hingegen umfängliche (Sonder-) Behandlungen durch den Tierarzt.
  • Beitragsentwicklung
    Bei einigen Tarifen steigen mit dem Alter des Haustieres auch die Beiträge.
  • Medizinisch notwendig?
    Sterilisation oder Kastration sind oft nicht versichert, da sie als nicht medizinisch notwendig gelten.
  • Selbstbeteiligung
    Über die Selbstbeteiligung kann die monatliche Versicherungsprämie gesenkt werden.
  • Vorerkrankungen
    Bei der Tarifauswahl sollte beachtet werden, inwiefern Vorerkrankungen, Fehlentwicklungen oder bestehende Leiden versichert sind.
  • Maximaler Gebührensatz
    Einfacher oder dreifacher Satz? Tierärzte dürfen den Leistungsfaktor, mit dem sie abrechnen, selbst bestimmen. Hier ist zu klären, bis zu welchem Faktor die Versicherung leistet.
  • Eventuelle Ausschlüsse beachten
  • Freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit des Tierarztes
  • Zusatzleistungen (z.B. Impfen, Zahnersatz) prüfen

Bei der Auswahl einer Tierkrankenversicherung sollte man sich vorab gut informieren und auf den jeweiligen Leistungsumfang achten. Viele Anbieter bieten unterschiedliche Tarife an, sodass geprüft werden kann, welcher Tarif am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt.


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Guter Vorsatz für die Altersvorsorge: Starten, statt warten!

Altersvorsorge

Die Zinswende im vergangenen Jahr wurde nicht nur von vielen Sparern bejubelt. Endlich gibt es auf Guthaben wieder Zinsen! Trotz der insgesamt positiven Tendenz aus Sparersicht, kommt es mehr denn je auf die richtige Lösung an. Denn obwohl die Zinsen auch bei Spareinlagen oder Festgeldern leicht gestiegen sind, reichen sie noch lange nicht aus, um die Inflation zu überbieten. Das ist aber eine Grundvoraussetzung, um langfristig die Kaufkraft zu erhalten und reales Vermögen aufzubauen.

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Faktor Zeit ausnutzen

Der gute Vorsatz für 2023 bei der Altersvorsorge sollte daher heißen: „Jetzt sparen – aber richtig!“ Glücklicherweise bedeutet „richtig“ nicht unbedingt „viel“. Schon mit kleinen regelmäßigen Beträgen lässt sich über die Jahre ein Vermögen aufbauen, das einen wichtigen Teil zur Altersvorsorge beitragen kann. Und Zeit ist dabei ein Faktor, der nicht vom Einkommen abhängt, sondern nur von der Entscheidung, wann man mit dem Sparen anfangen will.

Hinzu kommt, dass „richtig“ vor allem die Art der Investitionen betrifft. Wer die langfristigen Chancen der Kapitalmärkte nutzt, kann Renditen erzielen, die die Inflation nachhaltig überbieten können. So lag die durchschnittliche Rendite deutscher Aktien im DAX der vergangenen 20 Jahre bei rund 9 Prozent pro Jahr.

Frühstarter im Vorteil

  Marie
Leon
Lilli
Monatliche Investition 50 € 50 € 50 €
Beginn 2023 2025 2030
Kapital (gerundet) im Jahr 2045 39.560 € 32.190 € 18.475 €

Quelle: zinsen-berechnen.de Angenommene Rendite: 9 % p.a.

Starten oder weiter warten?

Das Rechenbeispiel zeigt, wie stark der Faktor Zeit wirkt. Genauer gesagt, der dadurch entstehende Zinseszinseffekt. Maries Vermögen liegt nach 22 Jahren Ansparphase um mehr als 7.000 Euro höher als das von Leon, der nur zwei Jahre später mit seiner Altersvorsorge anfängt.

Im Vergleich zu Lilli, die erst 2030 beginnen will, wodurch ihr nur 15 Jahre bleiben, liegt Maries Vermögens sogar mehr als doppelt hoch – bei identischer monatlicher Belastung von 50 Euro. Lilli müsste in ihren 15 Jahren schon rund 110 Euro pro Monat aufbringen, um 2045 auf das gleiche Vermögen zu kommen wie Marie.


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Welche Lösungen zu Ihren Sparzielen passen, klären wir dann gern gemeinsam.

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Baupreisindex treibt Gebäudeprämien

Baupreisindex

Neben höheren Energiepreisen, dürften auch die steigenden Kosten am Bau dazu beitragen, dass für Verbraucher die Wohnnebenkosten insgesamt weiter steigen. Denn der sogenannte Baupreis- oder Baukostenindex wirkt direkt auf die Prämien der Wohngebäudeversicherung. Der Index wird maßgeblich von den Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmt, die zuletzt so stark gestiegen sind, wie seit 50 Jahren nicht mehr.

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Zum Vergleich: In den vergangenen fünfzehn Jahren stieg der Index noch recht human um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr. Allein in 2022 stieg er nun um fast 15 Prozent!

Was ist der Baupreisindex?

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Baupreise für den Neubau und die Instandhaltung von Wohn- und Gewerbebauten wieder. Das Statistische Bundesamt ermittelt dann im Vergleich zu den Kosten im Basisjahr (2015) die Preisveränderungen und weist diese quartalsweise im Index aus.

 

Versicherer dürfen sich bei ihrer Kalkulation u.a. am Baupreisindex orientieren. Daraus ergibt sich ein Anpassungsfaktor (auch Prämienfaktor), der der gleitenden Neuwertentschädigung von Wohngebäuden dient. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag ändern zu müssen. Der Anpassungsfaktor erhöht sich aktuell von 20,97 auf 24,06. Die Preissteigerungen werden sich auch in den Prämien zur Wohngebäudeversicherung wiederfinden. Hinzu kommt, dass der Schadenaufwand für Versicherer zuletzt deutlich gestiegen ist. Vor allem die Flutkatastrophe im Ahrtal (Juli 2021) trug zu dem hohen Schadenaufkommen bei.

Zwar gilt der Baupreisindex für alle Versicherer und allein durch die Indexerhöhung besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Dennoch lohnt es sich aktuell stärker denn je, bestehende Gebäudeversicherungen auf Bedingungen und Preis-Leistungs-Verhältnisse prüfen zu lassen.


Baupreise wirken auf Versicherungskosten

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