Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Energiekosten, Pflegeunterstützung oder Regionalklassen in der Kfz Versicherung - mit dem Jahreswechsel traten wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft.
Entgegen dem langjährigen Trend steigender Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung, bleiben die Grenzen in 2022 größtenteils stabil, in der Rentenversicherung sinken sie im Westen sogar. Grund ist die Corona-Pandemie, die das steigende Lohnniveau der vergangenen Jahre weitestgehend ausbremste. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bleibt stabil. Wer über 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich auch als Angestellter privat krankenversichern lassen.
Der Beitragszuschlag auf die Pflegepflichtversicherung für Kinderlose in der Gesetzlichen Krankenversicherung stieg von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Dieser Zuschlag ist vom Versicherten allein zu tragen; er erhält keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.
Zum Jahreswechsel erhöhte sich die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Benzin entspricht das einen Aufschlag von 8,4 Cent (Diesel: +9,5 Cent). Heizöl verteuert sich um 1,6 Cent pro Liter. Die CO2-Abgabe soll Verbraucher und Industrie zum Energiesparen anregen und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.
Die Umlage für Wind- und Solarenergie (EEG-Umlage) sank 2022 um 2,8 Cent je Kilowattstunde, in 2023 sollen dann auch die restlichen 3,7 Cent wegfallen und Stromkunden somit entlasten.
Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche Möglichkeiten es hier genau gibt, können wir in einem Gespräch gern klären.
Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil Ihres Einkommens erhöhte sich zum 1. Januar 2022 für Alleinstehende von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro.
Stationäre Pflege ist für Betroffene nun günstiger. Die Pflegeversicherung zahlt nun einen jährlich steigenden Zuschuss zum Eigenanteil. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.
In der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbezüge. Für den Pflegegrad 2 gibt es ab Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflegegrad 5 auf 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro). Wer in Kurzzeitpflege ist, erhält von der Pflegeversicherung seit Januar einen um 10 Prozent höheren Leistungsbetrag von 1.774 Euro.
Die Post erhöhte ihre Gebühren zum Jahreswechsel. Eine Postkarte beispielsweise kostet nun 70 Cent (vorher 60 Cent). Ein Standardbrief 85 Cent (80 Cent) und ein Einschreiben verteuert sich von 2,50 auf 2,65 Euro.
Rund 25 Prozent aller Autofahrer werden seit 2022 in der Kfz-Haftpflicht einer neuen Regionalklasse zugeordnet. Sie bestimmt darüber, wie teuer ein bestimmtes Auto in der Versicherung ist. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft können sich knapp 4,2 Millionen Autofahrer über günstigere Klassen freuen, rund 5 Millionen werden hingegen hochgestuft. Abhängig ist dies von der Schadenbilanz in der jeweiligen Region.
Der Mindestlohn stieg zu Jahresbeginn von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.
Die neue Regierung strebt zudem eine mittelfristige Anhebung auf 12 Euro pro Stunde an. Auch die Grenzen für steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs will Neukanzler Olaf Scholz von 450 auf 520 Euro anheben. Die von Midijobs auf 1.600 Euro.
Zudem soll das Bafög-System reformiert werden. Studierende sollen es länger gezahlt bekommen, zudem soll es weniger an das Einkommen der Eltern gekoppelt, dafür aber an die Mietentwicklung angepasst werden.
Lassen Sie uns zusammen schauen, wo Sie Ihre Vorsorge weiter optimieren können.
Die gesetzlichen Krankenkassen werben für ihre Bonus-Programme und unterstützen in einzelnen Bereichen. Doch wer auf seine Gesundheit wirklich Wert legt, sollte sich nicht allein auf die gesetzlichen Leistungen verlassen. Neben Sport und ausgewogener Ernährung zählt ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz als Baustein zu einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung.
Zur Brustkrebs-Früherkennung bei Frauen ab fünfzig wird alle zwei Jahre eine Mammografie finanziert. Jüngere Frauen müssen die Untersuchung normalerweise selbst bezahlen - ebenso wie die strahlenfreien Alternativen Ultraschall oder MRT-Mammografie. Auf Basis aktueller Zahlen erkrankt etwa eine von acht Frauen im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Fast 30 Prozent davon sind bei Diagnosestellung jünger als 55 Jahre alt.
Die häufigste Krebsart bei Männern: Prostatakrebs. Nur die Kosten für die Tastuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen ab 45 Jahren jährlich übernommen. Neben der Tastuntersuchung gibt es aber auch den genaueren PSA-Test (mittels Blutentnahme). Der PSA-Test zählt jedoch als IGeL-Leistung, wird von den gesetzlichen Kassen also nicht finanziert.
Die gesetzlichen Krankenkassen liefern eine Grundversorgung. Wenn Sie für Ihre eigene Versorgung einen höheren Standard anstreben, können Sie diesen gezielt über private Zusatzpolicen ausbauen. Angefangen bei gesunden Zähnen, für die Leistungen für Inlays, Implantate oder Kieferorthopädie gesichert werden. Oder finanzielle Unterstützung bei Seh- und Hörhilfen oder alternativen Heilmethoden durch Heilpraktiker. Selbst im Krankenhaus können Sie dafür sorgen, dass Ihre Genesung schneller voranschreitet - zum Beispiel durch mehr Ruhe und Privatsphäre in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Machen Sie 2022 zu Ihrem Jahr der Gesundheit!
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ein Rohrbruch in der Wasserleitung, ein undichter Ablauf des Geschirrspülers oder ein Defekt in der Zuleitung zum Kühlschrank mit Wasseranschluss. Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet.
Bei einem Wasserschaden …
… an beweglichen Mobiliar: Hausratversicherung
… an Wohnung und Gebäude: Wohngebäudeversicherung des Eigentümers
… durch Naturkatastrophen, Unwetter und Starkregen: Elementarschadenversicherung
Wasserschäden sind in der Hausratversicherung bei „bestimmungswidrigem Austritt“ von Leitungswasser versichert. Das heißt vereinfacht, fließt das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr (wie vorgesehen), ist dies ein Versicherungsfall. Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn der Wasserschaden von der Nachbarwohnung oder der Wohnung in der Etage darüber verursacht wird. Hier wäre dann die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers (Nachbarn) zuständig.
Wichtig ist, dass es sich um Leitungswasser, also Wasser in verlegten Leitungen handelt. Starke Regenfälle, die eine Überschwemmung auslösen und durch eine undichte Balkontür in die Wohnung gelangen, zählen nicht dazu. Hier ist die Elementarversicherung zuständig.
Die Wahrscheinlichkeit, Leitungswasserschäden erst spät zu bemerken, ist relativ hoch. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder insbesondere, weil Lecks in Leitungen in der Regel hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann zum Vorschein, ist der Schaden schon recht groß und Handlungsschnelligkeit geboten:
Den Versicherungsschutz dafür können Sie jedoch jederzeit sicherstellen. Jetzt checken lassen!
Das Einkommen im Alter ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Klar, denn schließlich will man seinen Ruhestand genießen, sich Ziele und Wünsche erfüllen und nochmal richtig durchstarten. Dafür ist eine rechtzeitige und zusätzliche Altersvorsorge unabdingbar. Die gesetzliche Rente allein wird den Lebensstandard nicht halten können. Allein 24 Prozent der jetzigen Rentner arbeiten weiter, weil es finanziell notwendig ist.
Um diesen Einkommensdruck im Alter zu vermeiden, können Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber aufbauen (betriebliche Altersversorgung/ bAV). Hier wird mit einem Teil des Bruttogehalts, über eine sogenannte Entgeltumwandlung, eine Betriebsrente aufgebaut. Dabei können Arbeitnehmer Steuervorteile während der Sparphase nutzen.
Vielleicht haben Sie sogar schon eine bAV abgeschlossen. Dann gibt es gute Neuigkeiten. Denn seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Entgeltumwandlungen mit einem eigenen Anteil mitzufinanzieren. Vereinfacht gesagt: Mehr Geld vom Chef für Ihre Betriebsrente. Lassen Sie also prüfen, ob Ihre bAV bereits ausreichend bezuschusst wird.
Sollten Sie noch keine bAV haben, dann ist Ihr Arbeitgeber ebenso verpflichtet eine Entgeltumwandlung anzubieten. Seit 2002 gibt es darauf nämlich einen gesetzlichen Anspruch. Worauf also warten? 2022 mit der betrieblichen Altersvorsorge starten!
Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Entgeltumwandlung schon der neuen Gesetzgebung folgt.