Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge ist heute jedem Verbraucher bewusst. Zu gering ist das gesetzliche Rentenniveau, um den Lebensstandard davon allein halten zu können. Zu groß demzufolge die Einkommenslücke, die zu Rentenbeginn droht. Ohne eigene Vorsorge hieße es in der „zweiten Lebenshälfte“ dann immer öfter Verzicht, statt Genuss.
Trotz dieser klaren Faktenlage stehen noch immer viele Menschen ohne zusätzliche Vorsorge da und erhöhen damit ihr Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Was hält sie davon ab? Häufig wird das eigene Alter angeführt. Die Jungen „wollen sich darum erst später kümmern“, die Älteren, die vielleicht nur noch 5 oder 10 Jahre arbeiten müssen, meinen „jetzt lohnt es sich doch nicht mehr anzufangen“. Beide liegen falsch.
Dadurch, dass wir immer älter werden, spielt der Zeitraum nach Renteneintritt eine immer größere Rolle. Einfach gesagt: die Rente muss immer länger reichen. Daher sollte bei der Altersvorsorge nicht nur die Ansparphase (bis Rentenbeginn), sondern auch die Leistungsphase (ab Rentenbeginn) berücksichtigt werden. Eine private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, egal wie alt Sie werden.
Junge Menschen sollten den Faktor „Zeit“ nutzen. Ihnen bleibt eine lange Ansparphase, in der sie Renditechancen wahrnehmen und sich ein zusätzliches Vermögen aufbauen können. Und das schon mit kleineren Beiträgen. Denn neben dem Alter, ist oft auch das Budget dafür verantwortlich, ob und wie hoch eine Altersvorsorge bespart wird.
Die Budgetfrage ist nachvollziehbar. Gerade junge Menschen stehen am Beginn ihrer Ausbildung/Karriere und haben noch viele Wünsche (Reisen, erste Wohnung, erstes Auto etc.), die finanziert werden wollen. Um trotzdem die Altersvorsorge starten und damit den Faktor Zeit nutzen zu können, sollte auf die Flexibilität der Produkte geachtet werden. Viele Rentenversicherungen ermöglichen Beitragsanpassungen oder -pausen bei unterschiedlichen Einkommenssituationen. Auch zwischenzeitliche Entnahmen sind mittlerweile Standard. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns ist individuell definierbar – wer früher oder später in Rente gehen will, kann weiter ansparen oder eben früher über sein Vermögen verfügen.
Die Formel für eine planbare Rentenzeit ist simpel. Es braucht die notwendige Sicherheit, dass aus dem Vermögen auch eine lebenslange Rente gezahlt wird – egal wie alt Sie werden. Zum zweiten braucht es Chancen auf Erträge, gerade in Zeiten, wo es auf Sparbüchern & Co keine Zinsen mehr gibt und die Inflation steigt.
Lassen Sie uns prüfen, welche Vorsorgelösung am besten zu Ihrem Leben passt.
Semester- oder Schulferien dienen derzeit vielen jungen Menschen dazu, ihren nächsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Oft geht es dabei auch um längere Zeiträume im Ausland. Beispielsweise als Au-pair. Solche Langzeit-Auslandsaufenthalte erfordern auch immer besondere Vorkehrungen bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes.
Am wichtigsten sind hier die Auslandskranken- und Reiseversicherung. Spezielle Au-pair-Versicherungen umfassen zusätzlich Haftpflichtschäden, beispielsweise den Schlüsselverlust bei der Gastfamilie oder Beschädigungen am Haus und Eigentum der aufnehmenden Familie.
Nehmen Sie selbst als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland bei Ihnen auf? Dann sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Vor allem bei Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Gasteltern ihr „Familienmitglied auf Zeit“ versichern und die Kosten dafür übernehmen. Bei Gästen aus dem EU-Ausland sollte vorab geklärt werden, wie deren Versicherungsumfang für Deutschland gestaltet ist. Genügt dieser nicht, sind Gasteltern wiederum in der Pflicht.
Dann sollten ein paar Versicherungsfragen geklärt sein
Mit Ausbruch der Corona-Pandemie erfolgte auch eine Transformation von der Offline- hin zur Onlinewelt. Innerhalb kürzester Zeit, anfangs oft provisorisch, mittlerweile vielerorts etabliert. Vor allem Unternehmen standen vor der Herausforderung, den Betrieb trotz Belegschaft zu Hause aufrechtzuhalten. Home-Office war plötzlich ein Instrument, das nicht nur der Führungsebene eingeräumt wurde, sondern von allen Mitarbeitern gelebt werden musste.
Ein Zurück auf „Vor-Corona“ wird es nicht mehr geben. Die Arbeit im Home-Office hat sich dauerhaft in der Arbeitswelt festgesetzt. Das hat auch die Politik erkannt. Durch ein neues Gesetz haben sich jetzt die Regelungen für den diesbezüglichen Unfallversicherungsschutz geändert. Versichert sind nun alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Wohl gemerkt „betrieblich“, für private oder eigenwirtschaftliche Tätigkeiten greift der Schutz oft nicht.
Annahme von Unterlagen
Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg von und zur Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, etwa Bürounterlagen, befinden. Geht es um private Bestellungen oder eine Annahme für den Nachbarn, besteht kein Versicherungsschutz.
Wege im Haus
Wer sich während der Arbeit vom Arbeitszimmer zur Toilette oder in die Küche und wieder zurückbewegt, ist auf diesen Wegen gesetzlich unfallversichert.
Auswärtstermin
Oft teilen sich die Arbeitstage. Vormittags im Home-Office, danach zu einem Kundentermin außer Haus. Auf dem Weg vom Home-Office zum Kundentermin oder anderen beruflichen Treffen und zurück, sind Beschäftigte versichert.
Weg zur KITA
Versichert ist auch, wer sein Kind zur Betreuung etwa in den Kindergarten bringt, damit die berufliche Tätigkeit im gemeinsamen Haushalt ausgeübt werden kann.
Vom Home-Office ins Büro
Wer aus dem Home-Office ins Büro fährt, ist auf dem Weg dorthin versichert. Es gilt ebenso als „Arbeitsweg“ wie der Kundentermin auswärts.
Privater Unfallschutz
Zwar berücksichtigt der Gesetzgeber die neue Arbeitswelt nun deutlich besser als vor Corona oder zu Beginn der Pandemie. Dennoch bleiben Versicherungslücken, wenn es zu einem Unfall kommt, der nicht in einem beruflichen Zusammenhang steht. Und laut Statistik passieren die meisten Unfälle nunmal zu Hause – eben dort, wo wir aufgrund der neuen Arbeitswelt häufiger sind als zuvor.
Umso wichtiger ist es, die Versicherungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine private Unfallversicherung zu schließen. Das erspart Diskussionen, ob der Unfall im beruflichen oder privaten Zusammenhang steht und ermöglicht deutlich höhere Versicherungssummen im Fall eines Unfalles.
Schließen Sie nun auch die letzte Lücke
Die steigenden Energiepreise bewegen nicht nur Regierungen, sondern auch immer mehr Privathaushalte, über alternative Energiequellen nachzudenken. Eine der attraktivsten und flexibelsten Lösungen landet dabei auf dem Dach: Die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage). Immer mehr Menschen produzieren ihren eigenen Strom aus Sonnenkraft.
Allein 2021 gingen rund 240.000 neue PV-Anlagen in Betrieb. Neben den Solarmodulen sorgen auch immer effizientere Speicher dafür, dass der eigens produzierte Strom auch selbst verbraucht werden kann – zum Beispiel zum Laden des E-Autos, einem weiteren Trend in Sachen Nachhaltigkeit.
Alles klingt so einfach. Doch die Anlagen sind hoch empfindlich und produzieren auch nur dann effizient, wenn sie fehlerfrei funktionieren. Durch Wetterextreme, wie Hagel oder Sturm können die Module schnell beschädigt werden. Selbst der Diebstahl von Modulen, direkt vom Dach der Haushalte, ist keine Seltenheit. Jährlich entsteht so ein Millionenschaden. Wer hier nicht versichert ist, muss die Neubeschaffung komplett selbst bezahlen – die effiziente Energiegewinnung rechnet sich dann für Jahre erst einmal nicht.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach zu versichern: Über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung oder über eine eigenständige PV-Police.
Kleinere PV-Anlagen können in die bestehende Wohngebäudeversicherung integriert werden. Das kostet meist einen geringen Mehrbeitrag – danach ist die Anlage aber nur gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Feuer sowie Leitungswasser geschützt. Hausbesitzer sollten ihre Versicherung ohnehin über die neue PV-Anlage informieren, denn die Installation erhöht den Wert des gesamten Objekts. Daher muss auch die Versicherungssumme angepasst werden. Ein genauer Blick in die Bedingungen stellt sicher, ob und wie umfangreich die Solarmodule auch gegen Diebstahl versichert sind.
Einen umfassenderen Schutz bieten separate Photovoltaik-Policen. Schäden durch Diebstahl sind dort ebenso versichert, wie Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Letztere sind eine häufige Ursache für Brände. Geschützt sind alle Teile, die zur PV-Anlage gehören: Module, Rahmen, Befestigungen, Wechselrichter, Kabel sowie der mit der PV-Anlage verbundene Stromspeicher. In der Regel beinhalten die Policen eine Allgefahrenabdeckung. Das heißt: alles ist versichert, was in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist. Über eine separate PV-Versicherung lässt sich zudem ein Ertragsausfall versichern, falls die Anlage zeitweise ausfällt.